RECHTSEXPERTEN OHNE ROBE
Wer bei Gericht arbeiten will, muss nicht unbedingt Jura studieren.
Ein Jurastudium ist hart, dauert lange, und das Risiko, den Abschluss nicht zu schaffen, ist vergleichsweise hoch. Doch was viele nicht wissen: Auch ohne juristisches Staatsexamen gibt es die
Möglichkeit, sich den Herausforderungen des Rechtssystems zu stellen – zum Beispiel als Rechtspfleger*in, Justizfachwirt* in oder Justizfachangestellte*r. So kann man sein Interesse für Jura mit
dem Wunsch verbinden, etwas Praktisches zu machen und später im öffentlichen Dienst zu arbeiten.
WAS DIE BERUFE KONKRET BEINHALTEN?
Rechtspfleger*innen sind Beamte und bei Gericht für viele Aufgaben zuständig, die früher noch von Richter*innen ausgeübt wurden. Dazu gehören zum Bespiel Nachlassangelegenheiten wie Erbschaften,
Grundbucheinträge, etwa bei Hausverkäufen, das Thema Betreuung, bei dem Verwandte oder Rechtsanwälte für demente oder geistig erkrankte Menschen bestimmte rechtlich relevante Entscheidungen
treffen, oder die Strafvollstreckung, bei der es zum Beispiel darum geht, eine Drogentherapie als Ersatz für eine Gefängnisstrafe anzuordnen.
Bevor sich Rechtspfleger*innen in Hessen am Gericht mit echten Fällen befassen, erhalten sie im Studienzentrum in Rotenburg an der Fulda das nötige juristische Know-how. Dort studiert man
interaktiv in kleinen Gruppen. Und über die Finanzierung des Studiums muss man sich keine Gedanken machen, da keine Studiengebühren anfallen. Das Studium ist kostenlos und es werden noch dazu
monatlich über 1.460,- Euro Anwärterbezüge gezahlt. Die Studienzeiten in Rotenburg an der Fulda wechseln sich mit Berufspraktika bei wohnortnahen Ausbildungsgerichten
ab, so wird es nie langweilig.
DUALES STUDIUM ODER AUSBIDLUNG?
Wer nach der Schule lieber eine Ausbildung machen möchte, kann Justizfachwirt*in oder Justizfachangestellte*r werden. Sie sind an den Gerichten für das Organisatorische zuständig. Das bedeutet:
Sie legen Akten an, im Computer und in Papierform, sie stellen Briefe zu, überwachen Fristen, und nehmen, zum Beispiel im Grundbuch, amtliche Eintragungen vor. In der Gerichtsverhandlung sitzen
sie mit Robe bekleidet an der Seite der Richterin oder des Richters und erleben als Protokollführer*in hautnah die Urteilsverkündung. Und keine Sorge, man versinkt auch nicht unter Papierbergen.
Die Aufgaben sind so unterschiedlich, wie die Menschen, mit denen wir am Gericht täglich
zu tun haben. Mit viel Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl beantworten Justizfachangestellte und Justizfachwirte Fragen der Bürger*innen, wenn diese zum Beispiel ein Haus gekauft oder
eine Firma gegründet haben. Die Ausbildung dauert 2 Jahre (Justizfachwirt*in) bzw. 3 Jahre (Justizfachangestellte) und findet im dualen System mit Theorie und Praxis statt.